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Erbrecht

Irgendwann geschieht es zwangsläufig: Der Erbfall ist eingetreten. Zu dem Schmerz, einen lieben Angehörigen zu verlieren, kommen leider oftmals Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie.

Doch was bedeutet es zu erben? Und was ist der Unterschied zwischen dem Erbe und einem Vermächtnis? Wie wirken sich diese auf potenzielle Pflichtteilsansprüche aus? Um Streitigkeiten zu vermeiden und diese rechtlich komplexen Fragen frühzeitig abzuklären sollte kompetente erbrechtliche Beratung eingeholt werden.

Das Erbrecht ist geregelt in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Von allen Gemeinschaften, denen man angehören kann, ist die Erbengemeinschaft die schrecklichste! -Winston Churchill

Gerne unterstützen wir Sie in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der

  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüche,
  • Beantragung eines Erbscheines,
  • Unterstützung bei der Erfassung der Erbmasse,
  • Durchsetzung des letzten Willens des Verstorbenen,
  • Übertragung von Erbteilen,
  • Regelung von Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaften,
  • Erhaltung von Vermögenswerten,
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen,
  • Erbengemeinschaft und Auflösung der Erbengemeinschaft,
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung,
  • Erbprozesse und Prozessprognosen.