Testamentserrichtung
Sicher fragen Sie sich: „Wozu brauche ich eigentlich ein Testament? Es ist doch ohnehin alles gesetzlich geregelt.“ Ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn die gesetzliche Erbfolge spiegelt nur selten die Wünsche eines Erblassers wieder. Zudem schützt sie nicht vor unvorhersehbaren Vorkommnissen. Gleichwohl verlassen sich viele darauf, dass der Staat den Nachlass schon vernünftig abwickeln wird – oftmals mit fatalen Folgen: Erbschaftsstreitigkeiten unter den Familienangehörigen sowie jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht.
Die Überlegungen zur eigenen Vermögensnachfolge nach dem Tod werden gerne verdrängt. Bereits zu Lebzeiten sind wir bestrebt, für das Alter vorzusorgen und uns für Unfall und Krankheit finanziell abzusichern. Selbiges gilt auch für die finanzielle Sicherheit unserer Angehörigen und Liebsten nach unserem Tod, welche wir nur durch das Verfassen unseres ausdrücklichen letzten Willens erreichen können.
Zur Bandbreite der erbrechtlichen Gestaltungmöglichkeiten gehören insbesondere
- Einzeltestamente
- Ehegattentestamente / gemeinschaftliche Testamente
- Erbverträge
- Geschiedenentestamente
- Testamente nichtehelicher Lebenspartner
- Unternehmertestamente
- Behindertentestamente
- Bedürftigentestamente
Allein mit einem Testament, das ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse, Wünsche und Wertvorstellungen zugeschnitten ist, können Sie Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend verteilen und dafür sorgen, dass Ihr Lebenswerk erhalten bleibt und in Ihrem Sinne fortgeführt wird. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Errichtung Ihres auf Sie zugeschnittenen Testaments.