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Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene weder ein Testament hinterlassen, noch einen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass der Nachlass nicht nach dem Willen des Erblassers, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben verteilt wird.

Das gesetzliche Erbrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sehr umfangreich. Nachfolgend soll versucht werden, einen groben Überblick zu verschaffen. Vorab kann festgehalten werden, dass nur ein Verwandter des Erblassers, der zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt, gesetzlicher Erbe werden kann.