Das Testament
Nichts in dieser Welt ist sicher – außer dem Tod und den Steuern -Benjamin Franklin
Niemand denkt gerne an den Tag, an welchem man nicht mehr da sein wird. Doch eines Tages ist es soweit - der Erbfall tritt ein. Ist kein Testament vorhanden, können – außer Streitigkeiten ums Erbe – auch unvorhergesehene, beispielsweise steuerliche Rechtsnachteile entstehen. Umso wichtiger ist es für Sie rechtzeitig vor dem Erbfall Ihren letzten Willen festzuhalten und diesen in Form Ihres höchsteigenen und auf Sie zugeschnittenen Testaments niederzulegen.
Daher sollten Sie es nicht scheuen, kompetente Hilfe in Anspruch nehmen, um
- ein qualifiziertes und optimales Testament zu verfassen,
- Ehepartner und Kinder richtig abzusichern,
- auch nicht verheiratete Lebenspartner ausreichend abzusichern,
- Unterhalt und Ausbildung minderjähriger Kinder zu regeln,
- die Erbschaftssteuer so niedrig wie möglich zu halten,
- den Fortbestand Ihres Unternehmens zu gewährleisten,
- eine Konzeption über eine Unternehmensnachfolge mit erbrechtlichen Regelungen auszuarbeiten,
- Erbverträge optimal zu gestalten,
- steuergünstige Voraussetzungen für die Betriebsübernahme rechtzeitig zu schaffen,
- Immobilienvermögen im In- und Ausland zu erhalten,
- bei Partnern unterschiedlicher Nationalität die Regelungen des jeweiligen Landes optimal zu berücksichtigen,
- Pflichtteilsansprüche abzuklären.