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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist nicht mit der Vorsorgevollmacht zu verwechseln. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht enthält die Patientenverfügung - wie der Name schon sagt - keine Bevollmächtigung eines Dritten.

Während eine Vollmacht einen Dritten zur Durchführung von Rechtshandlungen ermächtigt, legt die Patientenverfügung die Wünsche des Betroffenen dar, etwa für den Fall oder Demenz oder nach einem schweren Autounfall.

Häufig kommt es vor, dass eine Person infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen bekannt zu geben. Selbst wenn zuvor ein Dritter bevollmächtigt wurde, weiß dieser häufig nicht, was sich der Vollmachtgeber in der jeweiligen Situation wünschen würde.

Die Patientenverfügung enthält Anweisungen für den Bevollmächtigten für den Eintritt bestimmter Situationen. Legt der Vollmachtgeber in seiner Patientenverfügung eine bestimmte Vorgehensweise fest, so ist der Bevollmächtige hieran gebunden und hat strikt nach diesen Vorgaben zu handeln.

Häufigster Anwendungsbereich ist die Durchführung lebensverlängernder Maßnahmen. Beim heutigen Stand von Medizin und Technik ist es möglich, einen Körper noch über Jahre hinweg am Leben zu erhalten, selbst wenn das Gehirn bereits so schwer geschädigt ist, dass eine Teilnahme am normalen Leben nie mehr möglich ist. Viele Menschen lehnen solche lebensverlängernden Maßnahmen ab. Wird dies zuvor in einer Patientenverfügung festgeschrieben, so wird gewährleistet, dass dem Wunsch des Patienten auf wirklich entsprochen wird.

Ich empfehle, eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen, sodass der Bevollmächtigte in schwierigen Situationen weiß, was dem Willen des Vollmachtgebers entspricht und dementsprechend handeln kann.

Gerne erstelle ich eine Patientenverfügung entsprechend Ihrer Vorgaben und Wünsche.