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Kosten

Die Kosten in Erbschaftsangelegenheiten richten sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des bzw. der Erben. In den meisten Fällen bemisst sich dieses „wirtschaftliche Interesse“ nach der Höhe des Nachlasses. Mit einberechnet werden sämtliche Werte, also auch Immobilien und Nachlassverbindlichkeiten. Sowohl die Gerichtsgebühren, als auch Notar- oder Anwaltsgebühren errechnen sich aus diesem Wert.

Das bedeutet, umso werthaltiger ein Nachlass ist, umso höher sind beispielsweise die Gerichtskosten für ein Erbscheinsverfahren.

Rechtsanwaltsgebühren

Beispielhaft möchte ich Ihnen einige Möglichkeiten anhand der Rechtsanwaltsgebühren aufzeigen.

Ohne Honorarvereinbarung richtet sich die Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Tätigkeit können die folgenden Vergütungssätze anfallen.

Außergerichtliche Tätigkeit
Geschäftsgebühr          0,5 bis 2,5 Gebühr
Einigungsgebühr          1,5 Gebühr

Gerichtliche Tätigkeit
Verfahrensgebühr        1,3 Gebühr
Terminsgebühr            1,2 Gebühr
Einigungsgebühr          1,0 Gebühr
Berufungsverfahren     1,6 Gebühr

Nachlassgerichtliche Tätigkeit
Erbscheinsverfahren    1,3 Gebühr
Beschwerdeverfahren  1,1 bis 1,6 Gebühr

Die konkreten Werte nach dem wirtschaftlichen Interesse finden Sie im Anhang. Diese sind mit der jeweiligen Gebühr zu multiplizieren.

Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung fällt zunächst nur eine pauschale Vergütung an. Diese beträgt bis ca. 1 Stunde pauschal 190,00 € zzgl. USt., also insgesamt 226,10 €. Diese Erstberatung stellt eine pauschale überschlägige Einstiegsberatung dar und fällt an, wenn das Mandat mit dieser Beratung abgeschlossen wird. Ist eine weitere Tätigkeit erforderlich, werden die Erstberatungsgebühren mit den kommenden Gebühren verrechnet.

Im Anschluss an die Erstberatung unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot über die anfallenden Kosten bei einer weiteren Tätigkeit. Hierzu zählen beispielsweise die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, die Gestaltung und Entwerfen von Testamenten oder anderen Dokumenten.

Gerne kann ich Ihnen im Rahmen einer solchen Erstberatung die voraussichtlichen Kosten des weiteren Verfahrens näher darlegen und eine erste Kostenschätzung abgeben.

Gerne berate ich Sie näher in einem persönlichen Gespräch.
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Anhang - Gebührentabelle

Eine 1,0 Gebühr beträgt beispielsweise für einen Gegenstandwert bis:

 

Gegenstandswert                    1,0 Gebühr

 10.000 €                                     558,00 €

 25.000 €                                     788,00 €

 50.000 €                                  1.163,00 €

 110.000 €                                1.503,00 €

 155.000 €                                1.758,00 €

 200.000 €                                2.013,00 €

 350.000 €                                2.613,00 €

 500.000 €                                3.213,00 €

 750.000 €                                3.963,00 €

 1.000.000 €                             4.713,00 €

 2.500.00 €                               8.996,00 €

 Eine vollständige Gebührentabelle finden Sie auf der Seite der Rechtsanwaltskammer.