Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, welches feststellt, wer und zu welchen Teilen eine Person Erbe geworden ist. Der Erbschein dient als Ausweis des Erben gegenüber Dritten.
Wann wird ein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein sollte immer dann beantragt werden, wenn die Erbfolge nicht anderweitig nachgewiesen werden kann. Liegt beispielsweise ein eindeutiges Testament vor, welches vom Nachlassgericht eröffnet wurde, kann dieses gegenüber Banken oder Versicherungen ebenfalls ausreichen. Hier sollten Sie zunächst mit Ihrer Bank sprechen. Umso höher das Erbe ausfällt, umso eher bestehen Banken auf die Vorlage eines Erbscheins, welcher die Erbeneigenschaft offiziell nachweist.
Befinden sich im Nachlass Immobilien, kann die Grundbuchberichtigung allerdings nicht mit der Vorlage eines handschriftlichen Testaments erfolgen. Die Grundbuchämter verlangen hierfür einen Erbschein. Auch ein notarielles Testament wird von den meisten Grundbuchämtern akzeptiert.
Gibt es hingegen kein Testament, ist die Beantragung eines Erbscheins unumgänglich um die Erben festzustellen.
Beantragung eines Erbscheines
Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Dieses ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
Ein Erbschein wird nur auf Antrag ausgestellt. Im Volksmund herrscht häufig der Irrglaube, dass sich das Gericht oder die Behörden um alles kümmern würden. Dies ist allerdings unzutreffend. Das Nachlassgericht wird nicht von sich aus, sondern nur auf Antrag hin tätig.
Der Antrag kann von jedem Erben persönlich gestellt werden. Ebenso kann der Antrag durch einen Rechtsanwalt oder von einem Notar gestellt werden.
Zu beachten ist, dass die Nachlassgerichte fast immer eine eidesstattliche Versicherung des Erben erfordern. Diese eidesstattliche Versicherung muss zwingend vor dem Gericht oder vor einem Notar abgegeben werden. Der antragstellende Erbe muss daher mindestens einmal persönlich erscheinen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dies ist davon abhängig, ob ein Testament vorliegt, oder ob die „gesetzliche Erbfolge“ greift.
Bei der gesetzlichen Erbfolge müssen neben der Sterbeurkunde des Erblassers und der eigenen Geburtsurkunde auch sämtliche Dokumente vorgelegt werden, die die Erbfolge belegen. Hierzu zählen beispielsweise auch Sterbeurkunden bereits vorverstorbener Verwandten oder eine Heiratsurkunde des Erblassers. Je nach Familienverhältnissen muss im Einzelfall beurteilt werden, welche Nachweise benötigt werden.
Liegt ein Testament vor, genügen für gewöhnlich die Unterlagen, die die Identität der im Testament eingesetzten Erben bestätigen. Hierzu zählt insbesondere die Geburtsurkunde, sowie – je nach Einzelfall – eine Kopie des Personalausweises. Sind einzelne im Testament genannte Personen bereits vorverstorben, wird auch die Sterbeurkunde benötigt.
Gerne berate ich Sie persönlich entsprechend Ihrem Einzelfall, unterstütze Sie bei der Beantragung des Erbscheins und bereite den Antrag gemeinsam mit Ihnen vor.
Gerne berate ich Sie näher in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt »