Kosten
Die Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach berechnet sich die Höhe der Gebühren neben der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit insbesondere nach dem Wert der Sache mit der Sie mich betrauen, dem sogenannte Gegenstandswert.
Rufen Sie mich unverbindlich an und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Hierdurch entstehen Ihnen noch keine Kosten. Ich werde Sie vor meinem Tätigwerden darüber informieren, was Sie finanziell erwartet.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, rechne ich in aller Regel meine Vergütung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, sofern diese in der jeweiligen Angelegenheit eintrittspflichtig ist. Bei Auftragserteilung schreibe ich Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen eines für Sie kostenfreien Erstschreibens zwecks Einholung einer entsprechenden Deckungszusage an.
Auch eine Vertretung im Rahmen von Prozesskostenhilfe, bzw. von Verfahrenskostenhilfe wird von mir übernommen. Gerne werde ich für Sie prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG können auch Honoraren für meine Tätigkeiten mit Ihnen frei vereinbart und hierüber Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden. Möglich sind hier beispielsweise Vergütungsvereinbarungen auf der Basis von Stundensätzen oder als Pauschalhonorar. Im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit darf die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung nach dem RVG allerdings nicht unterschreiten.